Software zur Dokumentation von Arbeitszeiten
Für viele Unternehmen sind € 8,50 Mindestlohn kein Problem.
Aus der Dokumentaitonspflicht der Arbeitszeit ergibt sich aber ein sehr hoher Aufwand, verbunden mit einem hohen Risiko.
Unsere Arbeitszeiterfassung ist sehr einfach und intuitiv zu bedienen und stellt alle Informationen übersichtlich zusammen. So erfüllen Sie die Dokumentationspflicht mit minimalem Aufwand!
Funktionen
In der Übersicht haben Sie die erfassten Zeiten aller Mitarbeiter direkt im Überblick. Fehler werden in rot hervorgehoben.
Faire Abrechnung
Sie zahlen nur, was Sie auch nutzen:
- pro Mitarbeiter und Monat € 1,-*
- keine Mindestlaufzeit
Sie benötigen für unsere Arbeitszeiterfassung:
- keine neue Hardware
- keine Software Installation
(*) alle Preise zzgl.ges.MwSt
Automatische Prüfungen
Mit unseren automatischen Prüfungen aller wichtigen Vorgaben und Risiken haben Sie mit der Mindestlohn Doku Sofware immer den Überblick.
Die Dokumentation der Arbeitszeit erfolgt genau nach den gesetzlichen Vorgaben und ist jederzeit von jedem internetfähigen PC erreichbar.
Die Mindestlohn Doku Software prüft diese Vorgaben automatisch für Sie:
- Überprüfung Arbeits- und Pausenzeiten
- Dokumentation Pausenzeiten
- Überprüfung bezahlter Urlaub gem. ges. Bestimmungen
- Dokumentation Urlaubstage
- Überprüfung Arbeitsstunden pro Urlaubstag zur Einhaltung Mindestlohn
- Überprüfung Arbeitsstunden pro Krankheitstag zur Einhaltung Mindestlohn
- u.v.m.
Weitere Informationen
Mobile Mindestlohn Doku
Bald verfügbar:
Unsere Arbeitszeiterfassung wird in Kürze auch auf auf Apple iPhone/iPad und Android nutzbar sein.
Vorsicht Falle: Mindestlohn
Es ist nicht der Mindestlohn, sondern die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten, die fast alle Unternehmen betrifft.
Im Mindestlohngesetz ist die Dokumentationspflicht fest verankert (MiLoDokV).
Sind geringfügig Beschäftigte in Ihrem Unternehmen tätig?
Dann betrifft Sie das MiLoG! Die Verordnung legt fest, dass Sie die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern dokumentieren müssen.
Verdienen Ihre Mitarbeiter weniger als € 2958 brutto?
Auch dann kann eine Dokumentationspflicht nach § 2 Schwarzgeld-Bekämpfungsgesetz vorliegen.
Gesetzliche Vorgaben
Die Dokumentation der Arbeitszeit erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben:
- Arbeitsbeginn
- Arbeitsende
- Dauer der Arbeitszeit
- Pausenzeiten
- Urlaubszeit
Die Software prüft automatisch alle wichtigen Vorgaben!
Softwareentwicklung
Neue Funktionen in der Entwicklung
- Anpassung für mobile Geräte
- Export der Daten für Datev, Addisson, Lexware (*)
- Weitere Plausibilitätsprüfungen
- Automatische Berechnung der Tage bzw. Stunden für Urlaub und Krankheit
- Optimierung Ausdruck
* © und Marken der jeweiligen Hersteller